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Was ist eine Erbenermittlung?


Bei Erbfällen sind oftmals Erben bei gesetzlicher Erbfolge zunächst unbekannt. In diesen Fällen ist es erforderlich, die Erben zu ermitteln.

Wie findet man einen Erben?

Wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlassen hat, in dem er seine Erbfolge selbst bestimmt, so tritt beim Eintritt des Erbfalles die gesetzliche Regelung in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in einem solchen Fall, welche Verwandten des verstorbenen einen Erbanspruch haben.

Oft sind jedoch Familien zerrüttet oder nur weit entfernte Verwandte als Erben vorhanden, die nie wirklich Kontakt zu dem Erblasser hatten. In solchen fällen wird es dann notwendig, dass mögliche Nachlassempfänger ausfindig gemacht werden.

Das erfolgt Über die Erbenermittlung.

Doch wie werden Erben eigentlich ermittelt? Was sieht das Erbrecht vor, wenn man keinen Erben finden kann?

Wann ist es notwendig, einen Erben zu ermitteln?

Wenn keine Erbverträge oder Testamente vorliegen, so findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung.

Meistens sind Angehörige und Ehegatten bekannt, dass die Ermittlung von Erben relativ einfach ist. Aber manchmal, gerade bei einsamen und allein lebenden Menschen, ist es nicht immer eindeutig, ob es tatsächlich einen Erben gibt. In den meisten Fällen ist es nicht auszuschließen, dass es irgendwo entfernte oder nahe Verwandte gibt, die nach BGB als Erben in Betracht kämen.

Sind keine Erben zu ermitteln, tritt im allerletzten Schritt das Erbrecht des Staates in Kraft. Das bedeutet, das Vermögen des verstorbenen fließt in die staatliche Kasse, aber auch dessen Schulden. Von dem Erbe werden die Bestattungskosten in Abzug gebracht. Der Staat kann als einziger ein Erbe nicht ausschlagen.

Übersteigt der Nachlass die Bestattungskosten, so ist die Erbenermittlung von Amtswegen durchzuführen. Erst wenn sich hiernach herausstellt, dass es definitiv keine gesetzlichen Erben gibt, dann darf das Erbe in Staatsbesitz übergehen.

 Wie werden Erben ermittelt und wer beantragt eine Erbensuche?

Das Nachlassgericht, oder der eingesetzte Nachlasspfleger sind für eine Erbenermittlung zuständig

Die Erbenermittlung ist eine umfangreichen und detektivische Tätigkeit. Es müssen Urkunden, Geburtsurkunden und Scheidungsurkunden, sowie Wohnsitzmeldungen und Register überprüft werden. Freunde, Bekannte oder noch vorhandene Familienmitglieder des Erblassers können hierbei auch behilflich sein. Bei der Erbensuche kann das Nachlassgericht oder auch der Nachlasspfleger auf zahlreiche öffentliche Medien zurückgreifen. Auch durch die Schaltung von Anzeigen und öffentliche Bekanntmachungen können Erben gesucht werden.

Wenn das Nachlassgericht einen Erbenaufruf In die Wege geleitet hat, so haben mögliche Erben eine Frist von sechs Wochen, in denen sie ihre Erbansprüche geltend machen können. Wenn sich die Erben nicht fristgerecht melden, dann werden sie abschließend nur vorläufig aus dem Nachlassverfahren ausgeschlossen. Sie können aber auch gegebenenfalls noch später Ansprüche anmelden.

Welche Kosten entstehen bei eine Erbenermittlung?

Die Kosten für die Suche nach einem rechtmäßigen Erben benötigen immer finanzielle Aufwendungen und können aus dem Nachlass genommen werden. Auch die Kosten, die sie für die Inanspruchnahme eines Privatdetektiv oder eines Erbenermittlers aufwenden.

Wenn die Ermittlung aller Erben lange dauert, was passiert mit dem Nachlass?

Wenn einige Erben sicher bekannt sind, dann müssen diese nicht darauf warten, bis die Erbenermittlung abgeschlossen ist und man weiß, ob und wie viele weitere Erben noch vorhanden sind. Bereits bekannte Erben können einen Erbschein beantragen, allerdings ist dieser nur als Teilerbschein auszustellen. Nachlassgegenstände, die teilbar sind, wie zum Beispiel Geld oder Aktien, können dann zu einer Auszahlung gebracht werden. Nicht teilbare Gegenstände wie hinterlassene Immobilien, Fahrzeuge oder Firmen werden noch nicht zur Auszahlung gebracht. Diese werden erst abschließend übertragen, wenn alle Erben bekannt sind.

Gibt es eine Frist für die Erbenermittlung? 

Nein, es gibt keine Fristen für Erbenermittlung. Es dauert so lange wie es dauert, um alle Erben zu finden!

In einzelnen Fällen kann die Suche nach Erben auch schon mal mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, darf die Erbenermittlung auch bei Erfolglosigkeit eingestellt werden.

Gerade, wenn auch über deutsche Grenzen hinweg Informationen gesammelt und Dokumente übersetzt und registriert werden müssen, dann kann sich die Suche nach einem Erben sehr in die Länge ziehen.

Wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, dann gestaltet sich die Erbensuche sehr einfach und kann in aller Regel schnell abgeschlossen werden.