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Unterhalt – Der ewige Streitpunkt bei einer Trennung oder Scheidung


Jährlich werden mehr als 150.000 Ehen geschieden und bei mehr als die Hälfte sind auch Kinder und Jugendliche mit betroffen.

Eine Trennung oder Scheidung bedeutet immer einen tiefen Schnitt in die bisherige Lebensweise. Der größte Streitpunkt dabei ist meistens der Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt. Den meisten Streit allerdings gibt es beim Ehegattenunterhalt.

Der Ehegattenunterhalt ist eine familienrechtliche Verpflichtung, welche man automatisch mit der Eheschließung eingeht. Wenn man verheiratet ist, dann schulden sich die Ehepartner gegenseitig Unterhalt. Das gilt immer in einer Ehe und unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einer Scheidung. Oft und gerne wird allerdings ein Unterhaltsbetrug begangen, um sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken, oder um mehr Unterhalt zu bekommen, als einem zusteht.

Bei einer Trennung stellt der Partner den Unterhaltsanspruch, der schlechter gestellt ist und der durch den Unterhalt seine finanzielle Existenz sichern muss.

Oft werden Unterhaltsansprüche geltend gemacht wegen Erwerbslosigkeit, wegen Kindesbetreuung, wegen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder aus Billigkeitsgründen.

Trennungsunterhalt

Beim Trennungsunterhalt gilt, dass ein Ehegatte einen Anspruch auf einen angemessen Unterhalt hat. Dieser Anspruch ist auf die Dauer der Trennungszeit begrenzt und der Anspruch darauf ist an einige Voraussetzungen geknüpft.

Die Ehepartner müssen getrennt voneinander leben, einer der beiden muss wirtschaftlich schlechter gestellt sein und der zum Unterhalt verpflichtete Partner muss Leistungsfähig sein und mindestens über einen Selbstbehalt in Höhe von 1200 EUR verfügen, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Trennungszeit dauert bis zu einer Scheidung und kann in einzelnen Fällen auch früher enden, wenn zum Beispiel der Unterhaltsberechtigte über ausreichend eigene Einkünfte verfügt oder auf Dauer mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.

Unterhalt für Geschiedene

Der Unterhalt für geschieden Ehepartner folgt anderen Grundsätzen.

Der Gesetzgeber nimmt dabei an, dass jeder Partner dazu verpflichtet ist, sich selbst zu unterhalten. Der nacheheliche Unterhalt ist darum ausdrücklich nur auf die Fälle beschränkt, in denen ein Partner nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten. Für diesen Umstand muss der Anspruchsteller nachweisen und darlegen, dass er nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und darum bedürftig ist.

Besonders relevant ist vor allem der Betreuungsunterhalt für die Betreuung minderjähriger Kinder. Diese Unterhaltsverpflichtung besteht allerdings nur für die Betreuung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr. Wenn das Kind älter ist, hat der Ehepartner nur noch unter besonderen Umständen einen weitere Anspruch auf den Betreuungsunterhalt und sollte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Wenn aus Altersgründen keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar ist, dann kommt ein Unterhalt wegen Alters in Betracht und dabei spielt auch die Dauer der Ehe mit eine entscheidende Rolle.

Wenn ein Partner krank und gebrechlich ist, dann hat dieser Anspruch auf einen krankheitsbedingten Unterhalt, wenn er garnicht oder nur teilweise arbeiten kann.

Auch bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche entsteht ein Anspruch auf einen Erwerbslosenunterhalt. Dabei muss allerdings nur so lange der Unterhalt gezahlt werden, bis der Partner eine Arbeitsstelle gefunden hat.

Wenn eigene Einkünfte nicht ausreichen, um sich selbst zu versorgen, dann kann ein Aufstockungsunterhalt verlangt werden.

Wenn eine Ehe mehr als 20 Jahre dauerte, dann kann sich auch ein Unterhaltsanspruch aus Billigkeitsgründen ergeben.

Wann entfällt eine Unterhaltsverpflichtung?

Eine Unterhaltsverpflichtung entfällt, wenn der oder die Unterhaltsberechtigte eine neue, feste Lebensgemeinschaft eingeht, oder sich neu verheiratet. Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und die Dauer der Unterhaltszahlungen ist vom Einzelfall abhängig.

Oft werden neue Lebensgemeinschaften, oder Arbeitsstellen verschwiegen oder verschleiert, um die Unterhaltszahlungen weiter zu erhalten. Dass man damit einen Unterhaltsbetrug begeht, das ist den wenigsten bewusst oder es wird billigend in Kauf genommen

Man soll aber nicht denken, dass ein Unterhaltsbetrug immer nur vom Unterhaltsberechtigten ausgeht.

Manchmal verschlechtert der Unterhaltszahler absichtlich seine Einkünfte, um weniger oder sogar keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

Ein Detektiv kann dabei helfen, notwenige und gerichtsfeste Beweise für einen Unterhaltsbetrug zu sammeln, welche Sie direkt bei einer Unterhaltsfeststellung verwenden können, oder auch bei einem Rechtsstreit. Die direktei Detektei hilft Ihnen schnell, diskret und effizient ihr Recht zu bekommen.