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Trickbetrug und Trickdiebstahl - das müssen Sie wissen!


Trickbetrüger und Trickbetrügerinnen passen ihre Vorgehensweisen ständig an. Einmal tarnen sich die Betrüger als Familienangehörige oder geben sich am Telefon als Mitarbeiter von Behörden oder Banken aus, um persönliche Daten abzufragen.

Welche Tricks werden beim Trickbetrug angewandt?

Trickbetrüger am Telefon

Besonders gemein ist der so genannte Enkeltrick. Die Trickbetrüger rufen dabei gerne bei alten und alleinlebenden Personen an und geben sich als Verwandte aus. Meistens nennen sie niemals einen Namen am Telefon, sondern lassen den oder die Angerufene raten, wer am Telefon ist. Dadurch werden dann von den Angerufenen Namen genannt und der Betrüger hat es so einfach, sich diesen Namen zu Eigen zu machen.

Es wird dann von einer angeblichen Notsituation erzählt, durch die ein bestimmter Geldbetrag benötigt wird. Natürlich wird versprochen, dass das Geld innerhalb ganz kurzer Zeit wieder zurückgezahlt wird.

Meistens werden Geschichten erfunden, dass man selbst nicht vorbeikommen kann und dass man einen Freund als Bote schickt, um das versprochene Geld abzuholen. Wenn die Angerufenen nicht genug Geld im Haus haben, dann werden diese moralisch so unter Druck gesetzt, dass diese sofort zur Bank gehen um das Geld abzuheben.

Durch diese üble Masche haben bereits viele ältere Menschen ihr gesamtes Vermögen verloren.

Wie kann man sich vor diesem Trickbetrug schützen?

Lassen Sie sich bei einem Telefonanruf niemals auf einen Namenraten ein. Verlangen Sie, dass der Anrufer von sich aus seinen kompletten Namen nennt. Wenn es sich wirklich um eine nahestehende Person handelt, wird diese gerne ihrer Bitte nachkommen.

Auch wenn der Anrufer oder die Anruferin von sich aus einen Namen genannt hat und um Geld bittet, sollten Sie trotzdem vorsichtig sein. Vergewissern Sie sich durch persönliche Fragen, ob es sich wirklich um die betreffende Person handelt. Sie sollten auch nicht gleich auf die Bitte um Geld reagieren, sondern das Gespräch beenden und den angeblichen Verwandten selbst zurückrufen, um festzustellen, ob die Identität des Anrufers korrekt ist.

Sollten Sie einem Anrufer bereits Hilfe zugesagt haben, ihnen aber danach Zweifel kommen, dann rufen Sie umgehend die Polizei an. Diese wird Ihnen erklären, wie sie sich weiter verhalten sollen und eventuell versuchen, den Trickbetrüger oder die Trickbetrügerin bei der Geldübergabe festzunehmen.

Falsche Handwerker oder falsche Personen einer Behörde

Manchmal geben sich Betrüger oder Betrügerinnen als Handwerker aus, oder geben vor, dass sie den Stromzähler oder den Wasserzähler ablesen müssen. Meistens sind diese zu zweit und während sich der eine ihrer Heizung oder ihren Zählern widmet und sie damit ablenkt, durchsucht sein Komplize ihre Wohnung oder ihr Haus nach Wertgegenständen und Geld.

Wie können Sie sich vor diesem Betrug schützen?

Sie sollten niemals sofort die Türe öffnen, wenn Fremde davor stehen. Benutzen Sie immer zuerst eine Gegensprechanlage, wenn Sie diese haben oder schauen Sie durch den Türspion. Öffnen Sie ihre Tür immer nur mit vorgelegtem Sicherungsriegel.

Handwerker sollten sie immer nur dann in ihre Wohnung lassen, wenn Sie diese auch selbst bestellt haben oder diese von ihrer Hausverwaltung angekündigt wurden. Nehmen Sie sich die Zeit und fragen Sie im Zweifelsfall bei der Hausverwaltung nach, bevor sie jemanden in Ihre Wohnung lassen.

Auch echte Handwerker, die sie selbst bestellt haben, sollte man niemals in einem Zimmer unbeaufsichtigt lassen.

Von Amtspersonen, auch wenn diese in einer Uniform auftauchen, oder von Mitarbeitern einer Behörde sollten Sie sich immer einen Dienstausweis zeigen lassen. Das Ablesen von einem Gaszähler, Stromzähler oder Wasserzähler wird normalerweise vorher schriftlich angekündigt. Niemand taucht einfach so auf und möchte ihren Zähler ablesen. Wenn Sie Zweifel haben, dann lassen Sie sich die Dienstnummer der Person geben und rufen Sie dort an.

Wenn sie sich unsicher sind, dann bitten Sie die Person später wieder zu kommen, damit sie Zeit haben deren Identität nachzuprüfen.

Denken Sie immer daran, dass ein Trickdiebstahl oder Trickbetrug nicht immer glimpflich abläuft und dass wir nicht immer erst im Nachhinein einen Diebstahl bemerken. Trickbetrüger oder Trickbetrügerinnen schrecken oft nicht davor zurück Gewalt anzuwenden, wenn sie nicht sofort Wertgegenstände oder Bargeld finden.

Wenn Sie diese bereits in ihre Wohnung oder in die ihr Haus gelassen haben, dann sind sie den Betrügern schutzlos ausgeliefert.

Vermeintliche Bitte um Hilfe

Oftmals wird bei einem Trickbetrug um ein Glas Wasser, um Wechselgeld oder um Hilfe bei einem gesundheitlichen Problemen gebeten, um sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen. Wenn sie dann der Bitte um Hilfe nachkommen, werden sie durch die Hilfesuchende Person abgelenkt und ein möglicher Komplize kann dann währenddessen ihre Wohnung nach Wertsachen durchsuchen.

Besondere Vorsicht ist auch bei Personen geboten, die sich als angebliche Nachbarn ausgeben und behaupten, sich aus der Wohnung ausgesperrt zu haben und bei Ihnen telefonieren möchten.

Wie kann man die Bitte nach Hilfe richtig einschätzen?

Verwenden Sie immer zuerst eine Gegensprechanlage oder sehen Sie durch den Türspion, bevor sie einem fremden die Tür aufmachen. Öffnen Sie eine Tür immer nur mit vorgelegter Sicherheitskette.

Wenn sie jemand um eine Kleinigkeit, wie ein Glas Wasser oder ähnliches bittet, dann sollten Sie niemals die Tür ganz öffnen diese kleinen Gegenstände kann man auch bei vorgelegte Sicherheitskette durch reichen.

Wenn jemand bei Ihnen mit einem angeblichen gesundheitlichen Problem um Hilfe bittet dann bieten Sie ihm an, dass sie die Polizei oder die Rettung anrufen, aber lassen Sie denjenigen oder diejenige niemals in ihre Wohnung.

Trickbetrug im Internet

Trickbetrüger nutzen auch das Internet vermehrt für ihre illegalen Aktivitäten. Das Ausspionieren von Passwörtern, betrügerische Emails und Spam sind gerne und häufig genutzte Möglichkeiten, um ihren Opfern Schaden zuzufügen.

Rechtlicher Unterschied zwischen Diebstahl und Betrug

Einen Diebstahl nach § 242 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer eine fremde und bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich die Sache sie oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen

Einen Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB begeht, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.