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Brückentage – Einladung zum Lohnfortzahlungsbetrug!


Gerne wird eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht, um sich schnell mal einen Extraurlaub zu genehmigen! Dass dieses „Blaumachen“ ein Lohnfortzahlungsbetrug ist und schnell mit einer fristlosen Kündigung enden kann, das ist vielen Arbeitnehmern nicht bewusst.

Blaumacher oder tatsächlich krank?

Brückentage - Einladung zum Lohnfortzahlungsbetrug

Ganz besonders vor Feiertagen, an Brückentagen oder vor Wochenenden kommen diese besonderen Krankmeldungen oft vor und lassen viele Arbeitgeber an deren Rechtmäßigkeit zweifeln.

Fällt zum Beispiel ein Feiertag auf einen Donnerstag und wird der zuvor beantragte Kurzurlaub vielleicht vom Arbeitgeber abgelehnt, weil andere Kollegen schneller waren, oder es der Arbeitsaufwand im Unternehmen zur Zeit nicht zulässt, so wird dann oft die vorgetäuschte Krankheit vom Arbeitnehmer gewählt, um seinen Willen zu bekommen.

Urlaub auf den "gelben Schein" = Lohnfortzahlungsbetrug!

Dass der Arbeitnehmer mit er vorgetäuschten Krankmeldung einen Lohnfortzahlungsbetrug begeht und seinen Arbeitsplatz damit gefährdet, das wird dann oft nicht bedacht, denn schließlich möchte man nicht auf seinen Urlaub verzichten und dem Arbeitgeber mit dem Fernbleiben vielleicht einen „ Denkzettel“ verpassen, weil der Urlaubswunsch abgelehnt wurde.

Der Arbeitgeber ist nicht machtlos und kann aus dem Lohnfortzahlungsbetrug arbeitsrechtliche Konsequenzen ableiten. Dafür benötigt der dieser allerdings eindeutige Beweise, die durch die Beauftragung einer Detektei leicht zu beschaffen sind.

Erfahrene Detektive und Detektivinnen der direktei Detektei können jedem Arbeitgeber dabei behilflich sein, einen Lohnfortzahlungsbetrug durch eine vorgetäuschte Krankheit nachzuweisen. Durch die Beschaffung gerichtsfester Beweise kann der Lohnfortzahlungsbetrüger oder die Lohnfortzahlungsbetrügerin entlarvt werden.

Jeder Mitarbeiter oder Mitarbeiterin hatte sicher schon mal die Idee, einen Arbeitstag zu pausieren.

Die Grenzen zwischen „Blaumachen“ und einer tatsächlichen Erkrankung sind fließend. Wer allerdings seinen Arbeitgeber bewusst und vorsätzlich täuscht, der muss immer mit entsprechendem Ärger rechnen.

Wird ein Arbeitnehmer erwischt, dann kann er nicht nur fristlos gekündigt werden, sonder muss im schlimmsten Fall sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die aus einem solchen Fall resultierenden, arbeitsrechtlichen Folgen können dann aber auche eine Signalwirkung auf die Belegschaft haben, denn es überlegen sich dann viele, ob sie zukünftig auch Krankfeiern oder Blaumachen, um einen Lohnfortzahlungsbetrug zu begehen.