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Im Karneval den Arbeitgeber zum Narren machen - Krankfeiern an Karneval


Fasching, Fassenacht, Karneval, die tollen Tage – Für echt Jecken und Narren ist diese Zeit im Jahr etwas ganz besonderes und in den Hochburgen Köln, Mainz und Düsseldorf wird diese närrische Zeit sehr intensiv und ausschweifend gefeiert. 

Aber darf man in der Karnevalszeit einfach so über die Stränge schlagen, einfach nicht zur Arbeit erscheinen oder ausgelassen während der Arbeitszeit feiern?

Blaumachen und Krankfeiern an Karneval kann böse Folgen haben

Krankfeiern an Fasching

In manchen Betrieben, besonders in den Karnevalshochburgen, herrscht bei einigen Mitarbeitern während der tollen Tage Ausnahmezustand, fallweise auch mit Erlaubnis des Arbeitgebers. Es wird während der Arbeitszeit zum Alkohol gegriffen, man verkleidet sich und es wird gelacht, geschunkelt und geküsst. 

Da viele direkt nach Arbeitende fleißig weiter feiern und sich in die Festlichkeiten auf den Straßen stürzen, kommt es sehr oft vor, dass man sich am nächsten Tag einfach krankmeldet, weil der Kater zu heftig ist.

Gerne geben sich die Mitarbeiter auch die komplette Karnevalszeit frei, indem sie einfach einen Krankenschein vorlegen, um ungestört am Karnevalstreiben mitwirken zu können, wenn der Kurzurlaub nicht vorm Arbeitgeber genehmigt wird, oder man einfach seinen Jahresurlaub nicht unnötig verkürzen möchte. Echte Karnevalsjecken und Narren schrecken vor fast nichts zurück, um sich in dem bunten Treiben auszuleben, auch vorm Krankfeiern nicht. 

Krankfeiern und Blaumachen ist keine Bagatelle und kann für den Arbeitnehmer böse enden. Wer auf einen Krankenschein „feiern“ geht, der begeht einen Betrug am Arbeitgeber und an seinen Kollegen. Der Blaumacher begeht einen Lohnfortzahlungsbetrug und es droht ihm dadurch die fristlose Kündigung, wenn der Arbeitgeber den Betrug nachweisen kann. 

In einem solchen Fall versteht der Gesetzgeber wenig Spaß, denn die vorgetäuschten Krankmeldungen schaden der Wirtschaft in erheblichem Maße. Weiterhin schadet es nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Kollegen, die verantwortungsbewusst zur Arbeit gehen und die Mehrbelastung durch die Blaumacher mittragen müssen.

Was können Arbeitgeber gegen falsche Krankschreibungen tun?

Gegen das regelmäßige krankfeiern anzugehen, ist für mache Unternehmen nicht einfach, aber trotzdem machbar. Immer öfter beauftragen Firmen eine Detektei, die konkrete Beweise sammelt und es aufdeckt, ob ein Mitarbeiter wirklich krank ist, oder doch nur krank feiert. Einen Detektiv um Hilfe zu bitten ist, mag hart wirken, ist aber oft die einzige und letzte Lösung, mit der man sich als Arbeitgeber behelfen kann, um sich vor Lohnfortzahlungsbetrug zu schützen. 

Als präventive Maßnahme sollten sich Unternehmen nicht scheuen, den Mitarbeitern zu verdeutlichen, dass jeder der wirklich Krank ist, auch zuhause bleiben soll. Viele Mitarbeiter fühlen sich von ihren Chefs unter Druck gesetzt, sich bei einer Krankheit nicht arbeitsunfähig zu melden.

Gleichzeitig sollte aber auch von den Unternehmen angesprochen werden, dass Mitarbeiter die eine Krankheit vortäuschen und anderen damit schaden, mit keiner Nachsicht rechnen dürfen und dass in einem solchen Fall konsequent gehandelt wird. In der Regel schreckt das viele Mitarbeiter ab und das Krankfeiern reduziert sich entsprechend!

Fazit

Wenn man krankgeschrieben ist, dann kann man nicht feiern und mit Freunden einen trinken gehen. Sollte man aber wirklich krank sein, dann kuriert man sich aus. Wenn man aber nur krank feiert und eigentlich topfit ist, dann sollte man sich der Risiken bewusst sein. Man missbraucht nicht nur das Vertrauen seines Arbeitgebers, sondern riskiert auch ernsthafte Konsequenzen wie eine Abmahnung oder sogar Kündigung.