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Wirtschaftsspionage, Industriespionage oder Konkurrenzspionage?


Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen durch Nachrichtendienste. 

Die Industriespionage oder Konkurrenzspionage ist davon abzugrenzen, da diese meist von konkurrierenden Unternehmen betrieben wird. 

Weltweit gibt es viele Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, deren vorhandenes Wissen und Know-how für andere sehr interessant ist. Das ausspionieren dieser betroffenen Unternehmen hat oft einen enormen wirtschaftlichen Schaden zur Folge.

Der Spion in der eigenen Mitte

Der Spion in der eigenen Mitte

Um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu sichern und auch um Entwicklungskosten zu sparen, schrecken Mitbewerber aus dem In- und Ausland oftmals nicht davor zurück, auf kriminelle Weise Forschungsergebnisse, Kundendaten oder Erfindungen bei der Konkurrenz auszuspionieren. Gerne werden Beschäftige der Konkurrenz mit besonderen Versprechungen, Geschenken oder hohen Geldangeboten dazu verführt, die begehrten Informationen zu beschaffen. 

Diese Bedrohung betrifft nicht nur die ganz großen Unternehmen, sondern vielmehr auch die kleinen und mittelständischen Firmen und Familienbetriebe. 

Die Schäden, die durch Konkurrenzspionage oder Industriespionage entstehen, sind sehr unterschiedlich und können manchmal Existenzvernichtend sein. 

Wenn das Wissen und das Know-how eines Unternehmens den zentralen Wettbewerbsfaktor darstellt, dann fürchten sich viele vor einer Spionage und treffen immer mehr Vorsorge, um sich zu schützen.

Bei einem Mitarbeiterwechsel sind gefährdete Unternehmen besonders gut beraten, wenn diese unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze,  neue Mitarbeiter prüfen lassen. Bei besonderen Aufgabengebieten reichen die herkömmlichen Angaben oft nicht aus. Eine Detektei kann mit speziellen Recherchen und Hintergrundermittlungen hilfreich sein, die Integrität des neuen Mitarbeiters abzusichern.

Oft spielt das Internet eine große Rolle

Hacking ist in der modernen Wirtschaft zu einer zu einer gern genutzten Technik der Wirtschaftsspionage geworden, um illegal Informationen zu gewinnen. Fast jedes Unternehmen ist irgendwie an das Internet angeschlossen und Schwachstellen in den Computersystemen können schnell ausgenutzt werden, um Zugang zu persönlichen, geheimen oder sensiblen Daten zu bekommen. Oft und gerne wird Schadsoftware platziert, um den Betriebsablauf zu stören, oder um das Computersystem zu beschädigen. 

Solche Attacken aus dem Internet haben meistens alle die gleiche Motivation: 

 

– Politisches Interesse an Technologien und Entwicklungen, um außenpolitische Gefahren zu reduzieren

– Wirtschaftliches Interesse, um die Kenntnisse zum eigenen Vorteil einzusetzen

– Privates Interesse, um sich zu bereichern und um das Wissen zu seinem Vorteil auszunutzen

 

Es gibt verschiedene Techniken, um sich einen illegalen Zugang zu verschaffen.

Manchmal wird separate Hardware angebracht, Abhörtechnik installiert oder Kameras versteckt. Allerdings ist diese Methode sehr riskant, denn der Spion, sowie die Wanzen und Abhörgeräte, können leicht entdeckt werden. Allerdings muss man trotzdem beachten, dass diese Form der Wirtschaftsspionage nur schwer digital abgewehrt werden kann. Hier sollte man einen erfahrenen Spezialisten für Lauschabwehr beauftragen. 

Eine weitere Variante ist der klassische Hackerangriff. Mit illegal erworbenen Zugängen werden Datenbanken und Systeme durchsucht, Daten kopiert, neu platziert, ausgetauscht oder zerstört. 

Eine qualifizierte Ausbildung der Arbeitnehmer im Umgang mit der Daten- und Informationssicherheit kann die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass Ihr Unternehmen Opfer von Industriespionage wird.

Wie kann man Industriespionage abwehren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Gefahren vom eigenen Unternehmen abzuwenden. Diese beginnen bei der Auswahl, Ausbildung und Pflege der Angestellten und endet bei der Einrichtung der Arbeitsplätze und Auswahl der Betriebsräume.

Welche Gesetze sind bei Konkurrenzspionage oder Industriespionage relevant?

Strafgesetzbuch (StGB)

§203 Verletzung von Privatgeheimnissen

§204 Verwertung fremder Geheimnisse 

§353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht

 

Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

§17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

§18 Verwertung von Vorlagen

§19 Verleiten und Erbieten zum Verrat 

 

Vielen Menschen ist es nicht bewusst, wann sie sich des Geheimnisverrats schuldig machen. Die möglichen Geld- und Haftstrafen können 300.000,- EUR erreichen oder in besonders schweren Fällen fünf Jahre Haft.