Magazin

Diebstahl am Arbeitsplatz


Jeder vierte Mitarbeiter ist ein Langfinger!

Die meisten Arbeitnehmer haben sich sicher schon mal am Eigentum ihres Arbeitgebers bedient. Manche haben private Kopien gemacht, einen Kuli eingesteckt, eine Briefmarke auf den eigenen Brief geklebt oder Kopierpapier für den Drucker mit nach Hause genommen. 

Nur den wenigsten ist bewusst, dass Sie dabei eine Abmahnung, oder sogar eine Kündigung riskieren.

Wie verhält man sich bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz?

Wenn es am Arbeitsplatz zu einem Diebstahl kommt, so zerstört das nicht nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern stellt auch einen Strafdelikt dar, der zur Anzeige gebracht und mit Konsequenzen bestraft werden kann.

Beliebtes Diebesgut – Was wird bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz gerne entwendet?

Wenn man von einem Diebstahl am Arbeitsplatz spricht, dann handelt es sich selten um gestohlene Geldbeträge, sondern viel mehr werden gerne Verbrauchsmaterialien entwendet, wie zum Beispiel

  • Schreibwaren (Kugelschreiber, Bleistifte, etc.)
  • Lebensmittel
  • Kaffeefilter
  • Kaffekapseln 
  • Briefmarken
  • Kopierpapier
  • Toilettenpapier
  • und viele mehr 

Dass gerne diese Verbrauchsgüter gestohlen werden liegt daran, dass diese ständig im normalen Betrieb verbraucht werden und somit auch regelmäßig ersetzt werden müssen. Darum fällt das in einem Unternehmen seltener auf und es ist einfach, diese Waren zu entwenden.

Den meisten Arbeitnehmern, die an ihrem Arbeitsplatz etwas mitgehen lassen, ist es gar nicht bewusst, dass die unerlaubte Mitnahme eines Kugelschreiber oder Radiergummi aus dem Büro bereits ein Diebstahlsdelikt darstellt. Sie machen sich keine Gedanken über ihr Handeln und sehen in ihrem Verhalten keine unerlaubte Tat. 

Diebstähle am Arbeitsplatz kommen häufiger vor, als es tatsächlich bekannt ist. Kaum ein Arbeitnehmer wird auf frischer Tat ertappt und darum ist es selten, einen Übeltäter zu stellen. Außerdem finden die meisten Diebstähle in großen Unternehmen statt, in denen viele Arbeitnehmer tätig sind. Hier haben die Schuldigen den Vorteil, dass es unzählige Verdächtige gibt und es oft unmöglich ist, den wahren Täter zu finden. 

Manchmal verschwinden auch Werkzeug, Laptops, Verkaufswaren oder Geldbeträge aus der Kasse. Nur ein Teil der Diebstähle im Einzelhandel geschieht durch Kunden, viele gestohlenen Sachen landen auch widerrechtlich in den Taschen der Mitarbeiter. 

Jeder Diebstahl am Arbeitsplatz, egal welcher Art, kann zu einer fristlosen Kündigung führen. 

Ob eine fristlose Kündigung wegen eines Diebstahls am Arbeitsplatz dem Urteil eines Richters beim Arbeitsgericht standhält, variiert danach, was gestohlen wurde, wie es gestohlen wurde und welchen Wert das Diebesgut hat. Eine weitere Rolle spielt auch, wie der Mitarbeiter des Diebstahls überführt wurde.

Was muss man wissen, wenn man einen Diebstahl am Arbeitsplatz aufklären will

Arbeitgeber dürfen nicht ohne Weiteres eine Angestellten oder Arbeiter überwachen lassen, auch wenn ein Verdacht besteht, dass dieser das Unternehmen, Kollegen oder vielleicht sogar Kunden bestiehlt. 

Wenn Sie bei Verdacht eine verdeckte Videoüberwachung zur Aufklärung der Sache nutzen, kommt das Datenschutzrecht ins Spiel, auf dessen Einhaltung die Gerichte sehr viel Wert legen. Wenn ein Arbeitgeber vorschnell und falsch beobachten lässt, verspielt er oft die Möglichkeit, den als Dieb überführten Mitarbeiter zu entlassen.

Die richtigen Maßnahmen ergreifen, um einen Dieb zu überführen

Eine Videoüberwachung zur Aufklärung von Diebstählen am Arbeitsplatz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es muss der Verdacht eines schwerwiegenden Fehlverhaltens vorliegen, außerdem darf eine Videoüberwachung nur temporär durchgeführt werden, denn dauerhaft ist diese nicht gestattet.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.03.2003, AZ 2 AZR 51/02 klare Aussagen gemacht, wann Videoaufnahmen als Beweismittel zulässig sind. 

  1. Die Videoüberwachung darf nicht unverhältnismäßig sein
  2. Es darf keine Mittel geben, die milder sind, um den Fall aufzuklären
  3. Es muss der klare Verdacht auf ein strafbares Handel und eine schwerwiegende Verfehlung des Mitarbeiters vorliegen

Wenn es Diebstähle in Ihrem Unternehmen gibt, so sollten Sie eine erfahrene Detektei konsultieren damit Ihnen kein Fehler unterläuft und alle Beweise rechtssicher und gerichtsfest dokumentiert werden und Ihnen als Arbeitgeber kein Nachteil entsteht. 

Der Diebstahl am Arbeitsplatz ist ein um sich greifendes Phänomen, das von einem Arbeitgeber konsequent geahndet werden sollte. Jeder Arbeitnehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass ihm bei einem Diebstahl und der Entwendung von fremden Eigentum eine Anzeige, Strafe oder Kündigung drohen kann.

Welche Strafe erwartet einen Arbeitnehmer?

Jeder Diebstahl kann zu einer Anzeige gebracht werden, dass ein Strafverfahren eröffnet werden kann und es zu einer Verurteilung mit einer Geld-oder Freiheitsstrafe kommt. Eine Kündigung ist unabhängig vom Ausgang eines möglichen Strafverfahrens. Eine Kündigung wegen Diebstahls führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, aber es kommt zu einer Sperrzeit von bis zu drei Monaten.