Wie kann man Industriespionage abwehren

Wirtschaftsspionage, Industriespionage oder Konkurrenzspionage?

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Wirtschaftsspionage, Industriespionage oder Konkurrenzspionage?


Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen durch Nachrichtendienste. 

Die Industriespionage oder Konkurrenzspionage ist davon abzugrenzen, da diese meist von konkurrierenden Unternehmen betrieben wird. 

Weltweit gibt es viele Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, deren vorhandenes Wissen und Know-how für andere sehr interessant ist. Das ausspionieren dieser betroffenen Unternehmen hat oft einen enormen wirtschaftlichen Schaden zur Folge.

Der Spion in der eigenen Mitte

Der Spion in der eigenen Mitte

Um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu sichern und auch um Entwicklungskosten zu sparen, schrecken Mitbewerber aus dem In- und Ausland oftmals nicht davor zurück, auf kriminelle Weise Forschungsergebnisse, Kundendaten oder Erfindungen bei der Konkurrenz auszuspionieren. Gerne werden Beschäftige der Konkurrenz mit besonderen Versprechungen, Geschenken oder hohen Geldangeboten dazu verführt, die begehrten Informationen zu beschaffen. 

Diese Bedrohung betrifft nicht nur die ganz großen Unternehmen, sondern vielmehr auch die kleinen und mittelständischen Firmen und Familienbetriebe. 

Die Schäden, die durch Konkurrenzspionage oder Industriespionage entstehen, sind sehr unterschiedlich und können manchmal Existenzvernichtend sein. 

Wenn das Wissen und das Know-how eines Unternehmens den zentralen Wettbewerbsfaktor darstellt, dann fürchten sich viele vor einer Spionage und treffen immer mehr Vorsorge, um sich zu schützen.

Bei einem Mitarbeiterwechsel sind gefährdete Unternehmen besonders gut beraten, wenn diese unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze,  neue Mitarbeiter prüfen lassen. Bei besonderen Aufgabengebieten reichen die herkömmlichen Angaben oft nicht aus. Eine Detektei kann mit speziellen Recherchen und Hintergrundermittlungen hilfreich sein, die Integrität des neuen Mitarbeiters abzusichern.

Oft spielt das Internet eine große Rolle

Hacking ist in der modernen Wirtschaft zu einer zu einer gern genutzten Technik der Wirtschaftsspionage geworden, um illegal Informationen zu gewinnen. Fast jedes Unternehmen ist irgendwie an das Internet angeschlossen und Schwachstellen in den Computersystemen können schnell ausgenutzt werden, um Zugang zu persönlichen, geheimen oder sensiblen Daten zu bekommen. Oft und gerne wird Schadsoftware platziert, um den Betriebsablauf zu stören, oder um das Computersystem zu beschädigen. 

Solche Attacken aus dem Internet haben meistens alle die gleiche Motivation: 

 

– Politisches Interesse an Technologien und Entwicklungen, um außenpolitische Gefahren zu reduzieren

– Wirtschaftliches Interesse, um die Kenntnisse zum eigenen Vorteil einzusetzen

– Privates Interesse, um sich zu bereichern und um das Wissen zu seinem Vorteil auszunutzen

 

Es gibt verschiedene Techniken, um sich einen illegalen Zugang zu verschaffen.

Manchmal wird separate Hardware angebracht, Abhörtechnik installiert oder Kameras versteckt. Allerdings ist diese Methode sehr riskant, denn der Spion, sowie die Wanzen und Abhörgeräte, können leicht entdeckt werden. Allerdings muss man trotzdem beachten, dass diese Form der Wirtschaftsspionage nur schwer digital abgewehrt werden kann. Hier sollte man einen erfahrenen Spezialisten für Lauschabwehr beauftragen. 

Eine weitere Variante ist der klassische Hackerangriff. Mit illegal erworbenen Zugängen werden Datenbanken und Systeme durchsucht, Daten kopiert, neu platziert, ausgetauscht oder zerstört. 

Eine qualifizierte Ausbildung der Arbeitnehmer im Umgang mit der Daten- und Informationssicherheit kann die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass Ihr Unternehmen Opfer von Industriespionage wird.

Wie kann man Industriespionage abwehren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Gefahren vom eigenen Unternehmen abzuwenden. Diese beginnen bei der Auswahl, Ausbildung und Pflege der Angestellten und endet bei der Einrichtung der Arbeitsplätze und Auswahl der Betriebsräume.

Welche Gesetze sind bei Konkurrenzspionage oder Industriespionage relevant?

Strafgesetzbuch (StGB)

§203 Verletzung von Privatgeheimnissen

§204 Verwertung fremder Geheimnisse 

§353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht

 

Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

§17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

§18 Verwertung von Vorlagen

§19 Verleiten und Erbieten zum Verrat 

 

Vielen Menschen ist es nicht bewusst, wann sie sich des Geheimnisverrats schuldig machen. Die möglichen Geld- und Haftstrafen können 300.000,- EUR erreichen oder in besonders schweren Fällen fünf Jahre Haft.


Langfinger am Arbeitsplatz erwischen

Diebstahl am Arbeitsplatz

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Diebstahl am Arbeitsplatz


Jeder vierte Mitarbeiter ist ein Langfinger!

Die meisten Arbeitnehmer haben sich sicher schon mal am Eigentum ihres Arbeitgebers bedient. Manche haben private Kopien gemacht, einen Kuli eingesteckt, eine Briefmarke auf den eigenen Brief geklebt oder Kopierpapier für den Drucker mit nach Hause genommen. 

Nur den wenigsten ist bewusst, dass Sie dabei eine Abmahnung, oder sogar eine Kündigung riskieren.

Wie verhält man sich bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz?

Wenn es am Arbeitsplatz zu einem Diebstahl kommt, so zerstört das nicht nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern stellt auch einen Strafdelikt dar, der zur Anzeige gebracht und mit Konsequenzen bestraft werden kann.

Beliebtes Diebesgut – Was wird bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz gerne entwendet?

Wenn man von einem Diebstahl am Arbeitsplatz spricht, dann handelt es sich selten um gestohlene Geldbeträge, sondern viel mehr werden gerne Verbrauchsmaterialien entwendet, wie zum Beispiel

  • Schreibwaren (Kugelschreiber, Bleistifte, etc.)
  • Lebensmittel
  • Kaffeefilter
  • Kaffekapseln 
  • Briefmarken
  • Kopierpapier
  • Toilettenpapier
  • und viele mehr 

Dass gerne diese Verbrauchsgüter gestohlen werden liegt daran, dass diese ständig im normalen Betrieb verbraucht werden und somit auch regelmäßig ersetzt werden müssen. Darum fällt das in einem Unternehmen seltener auf und es ist einfach, diese Waren zu entwenden.

Den meisten Arbeitnehmern, die an ihrem Arbeitsplatz etwas mitgehen lassen, ist es gar nicht bewusst, dass die unerlaubte Mitnahme eines Kugelschreiber oder Radiergummi aus dem Büro bereits ein Diebstahlsdelikt darstellt. Sie machen sich keine Gedanken über ihr Handeln und sehen in ihrem Verhalten keine unerlaubte Tat. 

Diebstähle am Arbeitsplatz kommen häufiger vor, als es tatsächlich bekannt ist. Kaum ein Arbeitnehmer wird auf frischer Tat ertappt und darum ist es selten, einen Übeltäter zu stellen. Außerdem finden die meisten Diebstähle in großen Unternehmen statt, in denen viele Arbeitnehmer tätig sind. Hier haben die Schuldigen den Vorteil, dass es unzählige Verdächtige gibt und es oft unmöglich ist, den wahren Täter zu finden. 

Manchmal verschwinden auch Werkzeug, Laptops, Verkaufswaren oder Geldbeträge aus der Kasse. Nur ein Teil der Diebstähle im Einzelhandel geschieht durch Kunden, viele gestohlenen Sachen landen auch widerrechtlich in den Taschen der Mitarbeiter. 

Jeder Diebstahl am Arbeitsplatz, egal welcher Art, kann zu einer fristlosen Kündigung führen. 

Ob eine fristlose Kündigung wegen eines Diebstahls am Arbeitsplatz dem Urteil eines Richters beim Arbeitsgericht standhält, variiert danach, was gestohlen wurde, wie es gestohlen wurde und welchen Wert das Diebesgut hat. Eine weitere Rolle spielt auch, wie der Mitarbeiter des Diebstahls überführt wurde.

Was muss man wissen, wenn man einen Diebstahl am Arbeitsplatz aufklären will

Arbeitgeber dürfen nicht ohne Weiteres eine Angestellten oder Arbeiter überwachen lassen, auch wenn ein Verdacht besteht, dass dieser das Unternehmen, Kollegen oder vielleicht sogar Kunden bestiehlt. 

Wenn Sie bei Verdacht eine verdeckte Videoüberwachung zur Aufklärung der Sache nutzen, kommt das Datenschutzrecht ins Spiel, auf dessen Einhaltung die Gerichte sehr viel Wert legen. Wenn ein Arbeitgeber vorschnell und falsch beobachten lässt, verspielt er oft die Möglichkeit, den als Dieb überführten Mitarbeiter zu entlassen.

Die richtigen Maßnahmen ergreifen, um einen Dieb zu überführen

Eine Videoüberwachung zur Aufklärung von Diebstählen am Arbeitsplatz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es muss der Verdacht eines schwerwiegenden Fehlverhaltens vorliegen, außerdem darf eine Videoüberwachung nur temporär durchgeführt werden, denn dauerhaft ist diese nicht gestattet.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.03.2003, AZ 2 AZR 51/02 klare Aussagen gemacht, wann Videoaufnahmen als Beweismittel zulässig sind. 

  1. Die Videoüberwachung darf nicht unverhältnismäßig sein
  2. Es darf keine Mittel geben, die milder sind, um den Fall aufzuklären
  3. Es muss der klare Verdacht auf ein strafbares Handel und eine schwerwiegende Verfehlung des Mitarbeiters vorliegen

Wenn es Diebstähle in Ihrem Unternehmen gibt, so sollten Sie eine erfahrene Detektei konsultieren damit Ihnen kein Fehler unterläuft und alle Beweise rechtssicher und gerichtsfest dokumentiert werden und Ihnen als Arbeitgeber kein Nachteil entsteht. 

Der Diebstahl am Arbeitsplatz ist ein um sich greifendes Phänomen, das von einem Arbeitgeber konsequent geahndet werden sollte. Jeder Arbeitnehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass ihm bei einem Diebstahl und der Entwendung von fremden Eigentum eine Anzeige, Strafe oder Kündigung drohen kann.

Welche Strafe erwartet einen Arbeitnehmer?

Jeder Diebstahl kann zu einer Anzeige gebracht werden, dass ein Strafverfahren eröffnet werden kann und es zu einer Verurteilung mit einer Geld-oder Freiheitsstrafe kommt. Eine Kündigung ist unabhängig vom Ausgang eines möglichen Strafverfahrens. Eine Kündigung wegen Diebstahls führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, aber es kommt zu einer Sperrzeit von bis zu drei Monaten.