Mobbing am Arbeitsplatz - was tun?

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Mobbing am Arbeitsplatz - Was tun?


Es gibt viele Formen von Mobbing. Manchmal wird hinter dem Rücken der betroffenen Person gelästert oder getuschelt, Information werden zurückgehalten, dass die Betroffenen Fehler machen, oder gute und richtig ausgeführte Arbeiten werden grundlos kritisiert und schlecht gemacht.

Für ein Mobbing Opfer ist es schwer, sich dagegen zu wehren. Der alltägliche Gang ins Büro oder auf den Arbeitsplatz wird für den oder die Betroffene zum Albtraum. Gesundheit und Privatleben leiden meistens enorm unter den Folgen des Mobbing am Arbeitsplatz.

Wann beginnt Mobbing am Arbeitsplatz und was kann man tun um mit Mobbing am Arbeitsplatz umzugehen?

In Deutschland gibt es circa 1,5 Millionen Menschen, die in ihrem Job gemobbt werden, oder schon einmal im Berufsleben und der Mobbing gelitten haben. Mobbing am Arbeitsplatz findet unabhängig von Branche oder Beruf in der gesamten Arbeitswelt statt.

Man muss allerdings zwischen Abneigung oder falschem Verhalten und tatsächlichem Mobbing differieren.

Nicht immer ist es Mobbing, nur weil man sich von einem Kollegen schlecht behandelt fühlt. Damit es sich aus Sicht des Arbeitsrechts um Mobbing handelt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

Die folgenden Eigenschaften sind dafür maßgeblich:

  1. Mobbing muss systematisch sein! Wenn eine Schikane durch einen Kollegen oder den Chef zielgerichtet und systematisch erfolgt, dann liegt eine strafbare Handlung vor. Ohne diese Systematik lässt sich das Fehlverhalten dann schnell als ein einmaliger Ausrutscher entschuldigen
  2. Mobbing muss ich wiederholen! Das Mobbing muss über einen längeren Zeitraum erfolgen. Nicht jeder einzelne Vorfall, der einen ärgert, oder beleidigt, kann schon als gezieltes Mobbing bezeichnet werden. Zum Nachweis des wiederholten Mobbing benötigt man eine ausführliche Definition und Dokumentation des Mobbingverlauf.

Folgende Tätlichkeiten fallen unter die Definition Mobbing:

  • Grundloses Herabwürdigen der Arbeitsleistung
  • Ausschluss aus der betrieblichen Kommunikation
  • Sexuelle Belästigung
  • Demütigung
  • Diskriminierung
  • Anweisungen aus reiner Schikane
  • Zuteilung von Arbeiten und Aufgaben die nutzlos und unlösbar sind
  • Zuteilung und Anweisung für Arbeiten die ehrmindernd sind und die gleichgestellten Kollegen nicht zugemutet werden
  • Permanente und unbegründete Häufung von Arbeitskontrollen
  • Das Herbeiführen oder Aufrechterhalten eines permanenten Erklärungsnotstands

Oft ist Mobbing am Arbeitsplatz die Folge eines schlechten Betriebsklimas und schlechter Arbeitsorganisation. Meistens sind Mitarbeiter oder Chefs überlastet, gelangweilt oder unterfordert. Dann richten Sie ihren Frust auf ein bestimmtes Opfer. Meistens trifft es dabei den unsicheren stillen Kollegen, der sich immer zurückhält und ruhig ist. Für diesen beginnt dann ein Teufelskreis aus Schikane und aus Isolation.

Mobbing am Arbeitsplatz entsteht meistens da, wo Menschen sich auf engem Raum treffen, wie zum Beispiel in einem Büro. Es kommt dann manchmal zu Feindschaften oder zu Rivalitäten. Die Arbeitnehmer begegnen sich dann oft mit Konkurrenzdenken, Ausgrenzung oder Anfeindungen.

Ein geringes Selbstwertgefühl ist eine häufige Ursache für Mobbing. Mobber versuchen sich selbst höher zu stellen und besser dastehen zu lassen, indem sie andere schlecht machen um damit vermeintlich ihr eigenes Ego stärken. So versuchen Sie eigene Unzulänglichkeiten und Fehler zu verstecken.

Wer mobbt? Wer wird gemobbt? Wer sind Täter und Opfer?

Es gibt bestimmte Berufsgruppen und Branchen, in denen Mobbing häufiger angetroffen wird als in anderen Bereichen. Komischerweise wird ausgerechnet im Pflegebereich sehr oft gemobbt, aber auch im Bankwesen und im Verkauf ist Mobbing oft zu beobachten.

Am wenigsten findet man Mobbing bei Berufskraftfahrern, Landwirten, oder dem Fahrpersonal des öffentlichen Personennahverkehr. Sehr auffällig ist, dass Frauen deutlich häufiger als Männer mobben aber auch zugleich das häufigste Mobbing Opfer sind

Gerade zu Beginn des Mobbing merken viele oft nicht, dass sie gemobbt werden. Die Täter sind sehr einfallsreich und gehen oft subtil vor. Sie scheuen die offene Konfrontation und setzen darauf, die Opfer durch versteckte Angriffe und Intrigen zu zermürben.

Angegriffen wird oft die Leistung oder die Kompetenz des Mobbing Opfer oder man lästert auch direkt wegen dem Aussehen und dem Ansehen. Alle diese Angriffe sind ungemein verletzend für Betroffene.

Mobbing am Arbeitsplatz kann krank machen

Viele Arbeitnehmer können mit dem Druck durch anhaltendes Mobbing nicht umgehen und werden darum oft krank. Sehr oft leiden Betroffene unter Rückenschmerzen, Atemproblemen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Herzrhythmusstörungen, Magenschmerzen, und Essstörung. Auch psychische Auswirkungen, wie der Angst vor der Arbeit und Depressionen bis hin zur Suizidgefahr sind keine Seltenheit.

Viele Mobbing Opfer versuchen darum durch Alkohol oder Medikamente ihre Situation erträglicher zu machen. Oft kommt es dann auch noch zu finanziellen Einbußen, wenn infolge des Mobbing die Betroffenen langfristig krankgeschrieben oder arbeitslos werden.

Mobbing ist strafbar!

Mobbing ist in Deutschland strafbar und gilt als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Menschen, das durch Art. 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt ist.

Lassen Sie sich Mobbing am Arbeitsplatz nie gefallen sondern setzen Sie zur Gegenwehr an.

Wer schweigt und duldet der stärkt das Mobbing und auch den Mobbing Täter. Wehren Sie sich, auch wenn sie sich hilflos oder ohnmächtig fühlen. So ist die Chance größer das Mobbing zu beenden

Der Begriff „Mobbing“ stammt vom Englischen „to mob“ ab und bedeutet soviel wie „anpöbeln“, „bedrängen“ oder gar jemanden „fertig machen“ (im Englischen heißt es auch „Bullying“).


Cyberstalking und Cybermobbing

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Cyber Stalking - Wo fängt Stalking an?


Beleidigende Angriffe über digitale Kanäle versteht man als Cyber-Stalking oder Cyber-Mobbing. Meist sind Opfer und Betroffene über einen längeren Zeitraum auf sozialen Medien oder in Chat Foren diesen Angriffen ausgesetzt.

Stalker und Mobber nutzen gerne Messenger, Nachrichten und Posts in den sozialen Medien und E-Mails, um auszugrenzen, zu beleidigen oder zu schikanieren.

Eine weitere Form von Cyber Stalking ist das Versenden von peinlichen Videos oder Fotos über WhatsApp oder Instagram.

Was ist Cyberstalking?

In der vermeintlichen Anonymität des Internets ist es für Stalker viel einfacher, bestimmte Informationen einer Person zu erhalten. Cyberstalking ist eine Form digitaler Gewalt. Der Stalker kann einer Person unentdeckt nachstellen, sie bedrohen, Lügen über die Person verbreiten und ihrem Ruf schaden.

Einige Stalker gehen sogar so weit, dass sie die Adresse der gestalkten Person missbrauchen, um in deren Namen bspw. Waren im Internet zu bestellen.

Was kann man gegen Stalking oder Mobbing tun?

Für Betroffene kann Stalking oder Mobbing in jeder Form erhebliche Folgen haben. Die Opfer brechen soziale Kontakte ab, entwickeln vielleicht Depressionen und ziehen sich komplett aus dem normalen Leben zurück.

Bei Attacken durch Cybermobbing oder Cyberstalking Ist es sehr wichtig, sich Hilfe und Unterstützung von außen zu holen. Diese Hilfe können einem vertrauliche Personen aus dem direkten Umfeld sein, wie zum Beispiel der Lehrer oder die Lehrerin, ein Kollege oder eine Kollegin oder Personen aus dem Bekanntenkreis oder Familienmitglieder.

Gemeinsam mit einer Gruppe von Helfern und Helferinnen ist es möglich online gegen die Angriffe durch Cybermobbing vorzugehen. Problematische Inhalte auf Online-Plattformen kann man sperren lassen, wenn diese beleidigend sind oder die Persönlichkeitsrechte verletzen.

Wenn man den Stalker oder die Stalkerin anzeigen möchte wegen Cybermobbing oder Cyber Stalking, dann sind Beweise sehr wichtig. Von beleidigenden Nachrichten und bloßstellen Fotos sollte man immer Screenshots erstellen.

Folgen von Internet Stalking

Das besondere Problem von Cybermobbing und Cyberstalking ist, dass Dinge, die einmal im Internet stehen, sich nicht so leicht entfernen lassen.

Auch wenn es gelingen sollte, Fotos und Beleidigungen zu entfernen, dann ist das Opfer noch lange nicht davor geschützt, dass vielleicht andere die Inhalte bereits gespeichert haben und diese wieder einstellen.

Jeder fünfte Jugendliche wurde bereits einmal durch falsche oder beleidigende Sachen per Handy oder Internet gemobbt, oder hat jemanden im Bekanntenkreis, der durch Internet Stalking und Cybermobbing fertiggemacht wurde.

Was sind die möglichen Auslöser von Cyberstalking?

Beweggründe und Auslöser für jede Art von Mobbing oder Stalking können vielfältig sein.

  • Aufgestaute Aggressionen
  • Fehlende Aufmerksamkeit
  • Versagensängste
  • Das Gefühl seine Macht demonstrieren zu können
  • Neid verspüren wegen sozialer Unterschiede
  • Keine Möglichkeit seinen Stress zu bewältigen
  • Langeweile
  • Rassismus
  • Konflikte und Veränderungen in der Klassengemeinschaft der Schule
  • Beendete Freundschaften und daraus resultierende Feindschaften

Wie sollte man sich verhalten?

Wenn man im Internet gemobbt wird dann sollte man das Problem ernst nehmen. Es hilft nicht, es zu ignorieren oder hinzunehmen. Lassen Sie sich nicht in die Opferrolle drängen.

Blockieren Sie die Person die sie mobbt und antworten Sie nicht auf deren Nachrichten.

Bitten Sie den Anbieter des Internetdienstes, den Mobbing Täter zu löschen und dessen Zugang zu sperren.

Sichern Sie immer alle Beweise. Machen Sie Bildschirm Fotos!

Egal ob sie, Kind, Jugendlicher oder Erwachsener sind. Der Rückhalt bei Freunden, Bekannten und Familie stärkt und macht Mut, denn mehr Menschen haben mehr Ideen.

Cybermobbing ist strafbar. Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.


Strafe bei Schwarzarbeit

Schwarzarbeit - welche Strafe droht einem Arbeitgeber?

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Schwarzarbeit - welche Strafe droht dem Arbeitgeber?


Schwarzarbeit selbst ist keine Straftat, aber sie beinhaltet eine Vielzahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, welche vom Finanzamt und dem Zoll verfolgt werden.

Maßgeblich für eine Straftat ist, ob man als Arbeitgeber Schwarzarbeiter beschäftigt oder ob man als Selbstständiger für das Anbieten von Schwarzarbeit beschuldigt wird.

Wann droht einem Arbeitgeber Strafe wegen Schwarzarbeit?

Besonders in der Baubranche und in der Gastronomie kommt es häufig zu Verfahren wegen Schwarzarbeit. Allerdings gibt es keine Branche, die vollständig von Schwarzarbeit ausgenommen werden könnte.

Am häufigsten müssen sich Arbeitgeber für das Vorenthalten und die Veruntreuung von Arbeitsentgelt, sowie für Lohnsteuerhinterziehung verantworten. Weitere Ordnungswidrigkeiten und besondere Straftaten sind die illegale Beschäftigung von Ausländern, der Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder die illegale Mitarbeiterüberlassung.

Auch das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist strafbar.

Wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die Sozialversicherung nicht ordentlich abführt, so gilt dies als Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung abzuführen und die Arbeitgeberbeiträge zu leisten. Diese Beiträge sind wichtig für die Krankenversicherung und Rentenversicherung des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung abzuführen und die Arbeitgeberbeiträge zu leisten. Diese Beiträge sind wichtig für die Krankenversicherung und Rentenversicherung des Arbeitnehmers.

Die Höhe der Beiträge ergibt sich immer aus dem Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers. Auch dann, wenn es gar nicht gezahlt wurde.

Ein Arbeitgeber macht sich auch dann strafbar, wenn er mit dem Arbeitnehmer vereinbart, Sozialversicherungsbeiträge erst einmal nicht zu zahlen. Strafbar macht er sich auch, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass nur ein Teil des Lohnes sozialversicherungspflichtig gezahlt wird und ein anderer Teil dem Arbeitnehmer „schwarz“ ausgezahlt wird. Sollte dies der Fall sein, so wird immer der Mindestlohn unterstellt und auf der Basis des Mindestlohn werden dann Beiträge zur Sozialversicherung berechnet.

Besonders häufig kommen Fälle vor, in denen ein Arbeitnehmer als freier Mitarbeiter bezeichnet und abgerechnet wird, obwohl für ihn normalerweise Sozialversicherung abgeführt werden müsste. Dabei handelt es sich um sogenannte Scheinselbstständige.

Welche Strafen drohen?

Es drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Nur in seltenen Fällen wird man gleich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, wenn man Ersttäter ist. Bei der Bemessung der Strafe wird auch berücksichtigt, ob man bereits eine Vorstrafe hat.

Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren kommt meist nur bei besonders schweren Fällen in Betracht. Wenn Beträge von mehr als 50.000 € vorenthalten wurden, dann liegt in der Regel ein schwerer Fall vor.

Wenn die Tat mit mindestens drei Tatbeteiligten und unter Verwendung von gefälschten Belegen begangen wird, dann liegt ein besonders schwerer Fall vor.

Einem Arbeitgeber, dem das Vorenthalten und die Veruntreuung von Arbeitsentgelt vorgeworfen wird, dem wird gleichzeitig auch eine Lohnsteuerhinterziehung vorgeworfen. Hierbei geht es darum, dass der Arbeitgeber nicht oder nicht in voller Höhe die Lohnsteuer für seinen Arbeitnehmer abgeführt hat. Lohnsteuerhinterziehung wird genauso bestraft wie jede andere Steuerhinterziehung.

Welche Strafe erwartet ein Arbeitgeber bei illegaler Beschäftigung von Ausländern?

Durch einen zunehmend internationalen und schwierigeren Arbeitsmarkt häufen sich auch die Fälle der Arbeitnehmerüberlassung. Es werden immer mehr Ausländer als Arbeitnehmer in Unternehmen beschäftigt.

Für diese Fälle gibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

In der Regel bietet ein Unternehmen dem anderen Arbeitskräfte zur Verfügung an. Das ist normal keine Straftat.

Wenn aber ein ausländischer Arbeitnehmer kein Aufenthaltsrecht und keine Arbeitsgenehmigung hat, dann ist es eine Straftat, einen solchen als Arbeitnehmer zu verleihen. Weiterhin ist es auch eine Straftat, wenn der Verleiher nicht über die besondere Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt.

In solchen Fällen hat der Verleiher mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. In ganz besonders schweren Fällen Kann es zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren kommen. Ein ganz besonders schwerer Fall liegt dann vor, wenn der Verleiher die Tätigkeit als Einkommensquelle nutzt.

Das Unternehmen, das den Arbeitnehmer in seinem Unternehmen beschäftigt und entliehen hat macht sich dann strafbar, wenn der Arbeitnehmer kein Aufenthaltsrecht hat und dessen Arbeitsbedingungen erheblich schlechter sind als die eines vergleichbar inländischen Leiharbeiters.

Auch hier ist eine mögliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. In besonders schweren Fällen eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Fazit

Konsequenzen, die aus Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung drohen, können für das Berufsleben, als auch für das Privatleben erhebliche Einbußen und Einschnitte bedeuten.


Darf man Mitarbeiter überwachen?

Was ist bei einer Mitarbeiterüberwachung erlaubt?

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Mitarbeiterüberwachung: was erlaubt und was verboten ist!


Mitarbeiter dürfen in einem Unternehmen in ihrem dienstlichen Umfeld vom Arbeitgeber kontrolliert werden. Der Arbeitgeber muss bei diesen Kontrollen allerdings absolut transparent vorgehen.

Ab wann können sich Mitarbeiter gegen eine Kontrolle wehren?

Ein gutes Betriebsklima kann nur dann in einem Unternehmen herrschen, wenn gegenseitiges Vertrauen und ein guter Umgang zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegeben sind. Manchmal denken Arbeitgeber darüber nach, einzelne und auffällige Mitarbeiter zu kontrollieren, oder sogar die ganze Belegschaft zu überwachen. Aber darf das ein Arbeitgeber denn überhaupt?

Für eine Mitarbeiterüberwachung muss es immer einen triftigen Grund geben, wenn möglicherweise der Verdacht einer Straftat oder einer schwerwiegenden Pflichtverletzung vorliegt.

Ist eine Videoüberwachung erlaubt?

Ist eine Videoüberwachung von Mitarbeitern erlaubt?

Einen Mitarbeiter ohne jeden Anlass mit einer Videokamera zu überwachen ist nicht erlaubt. Weiterhin ist es dem Arbeitgeber auch nicht erlaubt, seine Angestellten mithilfe einer Software zu kontrollieren, ob diese während der Arbeitszeit den PC privat nutzen.

Ist ein Arbeitgeber bei einer Pflichtverletzung oder einer Straftat berechtigt, die Daten eines Angestellten aufzuzeichnen, so muss der Arbeitgeber in jedem Fall die Löschpflichten beachten. Weiterhin ist es generell in Pausenräumen oder in einem Umkleidebereich untersagt, Daten in irgendeiner Form aufzuzeichnen.

Die Überwachung eines Mitarbeiters muss in jedem Fall verhältnismäßig sein.

Welche Rechte hat der Mitarbeiter?

Wenn ein Mitarbeiter herausfinden möchte, ob er oder sein Arbeitsumfeld überwacht wird, so kann er seinen Arbeitgeber direkt fragen, denn der Mitarbeiter hat das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten von ihm erhoben werden.

Verweigert der Arbeitgeber diese Informationen offenzulegen, dann müssen Arbeitnehmer das nicht hinnehmen. Sie können sich beim Betriebsrat, oder der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz beschweren. Im Härtefall hat der Arbeitnehmer sogar die Option vor Gericht zu ziehen und den Arbeitnehmer dazu verurteilen lassen, die verlangte Auskunft zu erteilen.

Arbeitgeber müssen in jedem Fall unrichtige Informationen berichtigen und datenschutzwidrig erlangte Daten von Mitarbeitern löschen.

Das gilt auch für alle Daten, welche die zulässige Speicherdauer überschreiten.

Betroffene Mitarbeiter haben ein gerichtlich einklagbares Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Ist ein Arbeitgeber bei Verstößen gegen den Datenschutz schadenersatzpflichtig?

Ein Arbeitgeber macht sich schadenersatzpflichtig, wenn der Verstoß gegen den Datenschutz erwiesen ist. Allerdings entfällt die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers, wenn er nachweisen kann, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat.

Darf ein Arbeitnehmer den Firmen PC privat nutzen?

Dürfen Mitarbeiter den firmeneigenen PC für privates Surfen nutzen?

Ein großes Diskussionsthema in vielen Unternehmen ist die Frage, ob und inwieweit ein dienstlicher PC für privates Surfen im Internet von Mitarbeitern genutzt werden darf.

Im Prinzip ist es während der Arbeitszeit verboten.

Wer trotzdem innerhalb seiner Arbeitszeit das Internet umfangreich privat nutzt, kann nicht davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber das toleriert. Wenn die ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers fehlt, kann eine umfangreiche Privatnutzung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Allerdings müssen Arbeitgeber eine kleine und kurzfristige private Nutzung des Internet auch während der Arbeitszeit dulden.

Wenn keine betriebliche Regelung über die private Nutzung des Internet getroffen wurde, so ist eine verhaltensbedingte Kündigung nicht ohne weiteres möglich, denn eine unerlaubte Nutzung für wenige Minuten stellt noch keinen Kündigungsgrund dar.

Selbst ein stundenlanges, privates Nutzen des Internet rechtfertigt dann allenfalls eine Abmahnung, aber noch keine Kündigung.

In jedem Fall gilt aber immer, dass die Beweislast für die Dauer der Privatnutzung immer beim Arbeitgeber liegt.


Erbenermittlung, was ist das?

Was ist eine Erbenermittlung und Erbensuche?

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Was ist eine Erbenermittlung?


Bei Erbfällen sind oftmals Erben bei gesetzlicher Erbfolge zunächst unbekannt. In diesen Fällen ist es erforderlich, die Erben zu ermitteln.

Wie findet man einen Erben?

Wenn ein Verstorbener kein Testament hinterlassen hat, in dem er seine Erbfolge selbst bestimmt, so tritt beim Eintritt des Erbfalles die gesetzliche Regelung in Kraft. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt in einem solchen Fall, welche Verwandten des verstorbenen einen Erbanspruch haben.

Oft sind jedoch Familien zerrüttet oder nur weit entfernte Verwandte als Erben vorhanden, die nie wirklich Kontakt zu dem Erblasser hatten. In solchen fällen wird es dann notwendig, dass mögliche Nachlassempfänger ausfindig gemacht werden.

Das erfolgt Über die Erbenermittlung.

Doch wie werden Erben eigentlich ermittelt? Was sieht das Erbrecht vor, wenn man keinen Erben finden kann?

Wann ist es notwendig, einen Erben zu ermitteln?

Wenn keine Erbverträge oder Testamente vorliegen, so findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung.

Meistens sind Angehörige und Ehegatten bekannt, dass die Ermittlung von Erben relativ einfach ist. Aber manchmal, gerade bei einsamen und allein lebenden Menschen, ist es nicht immer eindeutig, ob es tatsächlich einen Erben gibt. In den meisten Fällen ist es nicht auszuschließen, dass es irgendwo entfernte oder nahe Verwandte gibt, die nach BGB als Erben in Betracht kämen.

Sind keine Erben zu ermitteln, tritt im allerletzten Schritt das Erbrecht des Staates in Kraft. Das bedeutet, das Vermögen des verstorbenen fließt in die staatliche Kasse, aber auch dessen Schulden. Von dem Erbe werden die Bestattungskosten in Abzug gebracht. Der Staat kann als einziger ein Erbe nicht ausschlagen.

Übersteigt der Nachlass die Bestattungskosten, so ist die Erbenermittlung von Amtswegen durchzuführen. Erst wenn sich hiernach herausstellt, dass es definitiv keine gesetzlichen Erben gibt, dann darf das Erbe in Staatsbesitz übergehen.

 Wie werden Erben ermittelt und wer beantragt eine Erbensuche?

Das Nachlassgericht, oder der eingesetzte Nachlasspfleger sind für eine Erbenermittlung zuständig

Die Erbenermittlung ist eine umfangreichen und detektivische Tätigkeit. Es müssen Urkunden, Geburtsurkunden und Scheidungsurkunden, sowie Wohnsitzmeldungen und Register überprüft werden. Freunde, Bekannte oder noch vorhandene Familienmitglieder des Erblassers können hierbei auch behilflich sein. Bei der Erbensuche kann das Nachlassgericht oder auch der Nachlasspfleger auf zahlreiche öffentliche Medien zurückgreifen. Auch durch die Schaltung von Anzeigen und öffentliche Bekanntmachungen können Erben gesucht werden.

Wenn das Nachlassgericht einen Erbenaufruf In die Wege geleitet hat, so haben mögliche Erben eine Frist von sechs Wochen, in denen sie ihre Erbansprüche geltend machen können. Wenn sich die Erben nicht fristgerecht melden, dann werden sie abschließend nur vorläufig aus dem Nachlassverfahren ausgeschlossen. Sie können aber auch gegebenenfalls noch später Ansprüche anmelden.

Welche Kosten entstehen bei eine Erbenermittlung?

Die Kosten für die Suche nach einem rechtmäßigen Erben benötigen immer finanzielle Aufwendungen und können aus dem Nachlass genommen werden. Auch die Kosten, die sie für die Inanspruchnahme eines Privatdetektiv oder eines Erbenermittlers aufwenden.

Wenn die Ermittlung aller Erben lange dauert, was passiert mit dem Nachlass?

Wenn einige Erben sicher bekannt sind, dann müssen diese nicht darauf warten, bis die Erbenermittlung abgeschlossen ist und man weiß, ob und wie viele weitere Erben noch vorhanden sind. Bereits bekannte Erben können einen Erbschein beantragen, allerdings ist dieser nur als Teilerbschein auszustellen. Nachlassgegenstände, die teilbar sind, wie zum Beispiel Geld oder Aktien, können dann zu einer Auszahlung gebracht werden. Nicht teilbare Gegenstände wie hinterlassene Immobilien, Fahrzeuge oder Firmen werden noch nicht zur Auszahlung gebracht. Diese werden erst abschließend übertragen, wenn alle Erben bekannt sind.

Gibt es eine Frist für die Erbenermittlung? 

Nein, es gibt keine Fristen für Erbenermittlung. Es dauert so lange wie es dauert, um alle Erben zu finden!

In einzelnen Fällen kann die Suche nach Erben auch schon mal mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, darf die Erbenermittlung auch bei Erfolglosigkeit eingestellt werden.

Gerade, wenn auch über deutsche Grenzen hinweg Informationen gesammelt und Dokumente übersetzt und registriert werden müssen, dann kann sich die Suche nach einem Erben sehr in die Länge ziehen.

Wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, dann gestaltet sich die Erbensuche sehr einfach und kann in aller Regel schnell abgeschlossen werden.


Unterhalt – Der ewige Streitpunkt bei einer Trennung oder Scheidung

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Unterhalt – Der ewige Streitpunkt bei einer Trennung oder Scheidung


Jährlich werden mehr als 150.000 Ehen geschieden und bei mehr als die Hälfte sind auch Kinder und Jugendliche mit betroffen.

Eine Trennung oder Scheidung bedeutet immer einen tiefen Schnitt in die bisherige Lebensweise. Der größte Streitpunkt dabei ist meistens der Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt. Den meisten Streit allerdings gibt es beim Ehegattenunterhalt.

Der Ehegattenunterhalt ist eine familienrechtliche Verpflichtung, welche man automatisch mit der Eheschließung eingeht. Wenn man verheiratet ist, dann schulden sich die Ehepartner gegenseitig Unterhalt. Das gilt immer in einer Ehe und unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einer Scheidung. Oft und gerne wird allerdings ein Unterhaltsbetrug begangen, um sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken, oder um mehr Unterhalt zu bekommen, als einem zusteht.

Bei einer Trennung stellt der Partner den Unterhaltsanspruch, der schlechter gestellt ist und der durch den Unterhalt seine finanzielle Existenz sichern muss.

Oft werden Unterhaltsansprüche geltend gemacht wegen Erwerbslosigkeit, wegen Kindesbetreuung, wegen Krankheit, wegen eines Gebrechens oder aus Billigkeitsgründen.

Trennungsunterhalt

Beim Trennungsunterhalt gilt, dass ein Ehegatte einen Anspruch auf einen angemessen Unterhalt hat. Dieser Anspruch ist auf die Dauer der Trennungszeit begrenzt und der Anspruch darauf ist an einige Voraussetzungen geknüpft.

Die Ehepartner müssen getrennt voneinander leben, einer der beiden muss wirtschaftlich schlechter gestellt sein und der zum Unterhalt verpflichtete Partner muss Leistungsfähig sein und mindestens über einen Selbstbehalt in Höhe von 1200 EUR verfügen, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Die Trennungszeit dauert bis zu einer Scheidung und kann in einzelnen Fällen auch früher enden, wenn zum Beispiel der Unterhaltsberechtigte über ausreichend eigene Einkünfte verfügt oder auf Dauer mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.

Unterhalt für Geschiedene

Der Unterhalt für geschieden Ehepartner folgt anderen Grundsätzen.

Der Gesetzgeber nimmt dabei an, dass jeder Partner dazu verpflichtet ist, sich selbst zu unterhalten. Der nacheheliche Unterhalt ist darum ausdrücklich nur auf die Fälle beschränkt, in denen ein Partner nicht imstande ist, sich selbst zu unterhalten. Für diesen Umstand muss der Anspruchsteller nachweisen und darlegen, dass er nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und darum bedürftig ist.

Besonders relevant ist vor allem der Betreuungsunterhalt für die Betreuung minderjähriger Kinder. Diese Unterhaltsverpflichtung besteht allerdings nur für die Betreuung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr. Wenn das Kind älter ist, hat der Ehepartner nur noch unter besonderen Umständen einen weitere Anspruch auf den Betreuungsunterhalt und sollte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Wenn aus Altersgründen keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar ist, dann kommt ein Unterhalt wegen Alters in Betracht und dabei spielt auch die Dauer der Ehe mit eine entscheidende Rolle.

Wenn ein Partner krank und gebrechlich ist, dann hat dieser Anspruch auf einen krankheitsbedingten Unterhalt, wenn er garnicht oder nur teilweise arbeiten kann.

Auch bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche entsteht ein Anspruch auf einen Erwerbslosenunterhalt. Dabei muss allerdings nur so lange der Unterhalt gezahlt werden, bis der Partner eine Arbeitsstelle gefunden hat.

Wenn eigene Einkünfte nicht ausreichen, um sich selbst zu versorgen, dann kann ein Aufstockungsunterhalt verlangt werden.

Wenn eine Ehe mehr als 20 Jahre dauerte, dann kann sich auch ein Unterhaltsanspruch aus Billigkeitsgründen ergeben.

Wann entfällt eine Unterhaltsverpflichtung?

Eine Unterhaltsverpflichtung entfällt, wenn der oder die Unterhaltsberechtigte eine neue, feste Lebensgemeinschaft eingeht, oder sich neu verheiratet. Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und die Dauer der Unterhaltszahlungen ist vom Einzelfall abhängig.

Oft werden neue Lebensgemeinschaften, oder Arbeitsstellen verschwiegen oder verschleiert, um die Unterhaltszahlungen weiter zu erhalten. Dass man damit einen Unterhaltsbetrug begeht, das ist den wenigsten bewusst oder es wird billigend in Kauf genommen

Man soll aber nicht denken, dass ein Unterhaltsbetrug immer nur vom Unterhaltsberechtigten ausgeht.

Manchmal verschlechtert der Unterhaltszahler absichtlich seine Einkünfte, um weniger oder sogar keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

Ein Detektiv kann dabei helfen, notwenige und gerichtsfeste Beweise für einen Unterhaltsbetrug zu sammeln, welche Sie direkt bei einer Unterhaltsfeststellung verwenden können, oder auch bei einem Rechtsstreit. Die direktei Detektei hilft Ihnen schnell, diskret und effizient ihr Recht zu bekommen.


Urlaub auf den gelben Schein

Lohnfortzahlungsbetrug an Brückentagen

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Brückentage – Einladung zum Lohnfortzahlungsbetrug!


Gerne wird eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht, um sich schnell mal einen Extraurlaub zu genehmigen! Dass dieses „Blaumachen“ ein Lohnfortzahlungsbetrug ist und schnell mit einer fristlosen Kündigung enden kann, das ist vielen Arbeitnehmern nicht bewusst.

Blaumacher oder tatsächlich krank?

Brückentage - Einladung zum Lohnfortzahlungsbetrug

Ganz besonders vor Feiertagen, an Brückentagen oder vor Wochenenden kommen diese besonderen Krankmeldungen oft vor und lassen viele Arbeitgeber an deren Rechtmäßigkeit zweifeln.

Fällt zum Beispiel ein Feiertag auf einen Donnerstag und wird der zuvor beantragte Kurzurlaub vielleicht vom Arbeitgeber abgelehnt, weil andere Kollegen schneller waren, oder es der Arbeitsaufwand im Unternehmen zur Zeit nicht zulässt, so wird dann oft die vorgetäuschte Krankheit vom Arbeitnehmer gewählt, um seinen Willen zu bekommen.

Urlaub auf den "gelben Schein" = Lohnfortzahlungsbetrug!

Dass der Arbeitnehmer mit er vorgetäuschten Krankmeldung einen Lohnfortzahlungsbetrug begeht und seinen Arbeitsplatz damit gefährdet, das wird dann oft nicht bedacht, denn schließlich möchte man nicht auf seinen Urlaub verzichten und dem Arbeitgeber mit dem Fernbleiben vielleicht einen „ Denkzettel“ verpassen, weil der Urlaubswunsch abgelehnt wurde.

Der Arbeitgeber ist nicht machtlos und kann aus dem Lohnfortzahlungsbetrug arbeitsrechtliche Konsequenzen ableiten. Dafür benötigt der dieser allerdings eindeutige Beweise, die durch die Beauftragung einer Detektei leicht zu beschaffen sind.

Erfahrene Detektive und Detektivinnen der direktei Detektei können jedem Arbeitgeber dabei behilflich sein, einen Lohnfortzahlungsbetrug durch eine vorgetäuschte Krankheit nachzuweisen. Durch die Beschaffung gerichtsfester Beweise kann der Lohnfortzahlungsbetrüger oder die Lohnfortzahlungsbetrügerin entlarvt werden.

Jeder Mitarbeiter oder Mitarbeiterin hatte sicher schon mal die Idee, einen Arbeitstag zu pausieren.

Die Grenzen zwischen „Blaumachen“ und einer tatsächlichen Erkrankung sind fließend. Wer allerdings seinen Arbeitgeber bewusst und vorsätzlich täuscht, der muss immer mit entsprechendem Ärger rechnen.

Wird ein Arbeitnehmer erwischt, dann kann er nicht nur fristlos gekündigt werden, sonder muss im schlimmsten Fall sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die aus einem solchen Fall resultierenden, arbeitsrechtlichen Folgen können dann aber auche eine Signalwirkung auf die Belegschaft haben, denn es überlegen sich dann viele, ob sie zukünftig auch Krankfeiern oder Blaumachen, um einen Lohnfortzahlungsbetrug zu begehen.